Sie können sich zum Beispiel bei folgenden Fragen an uns wenden:
Wohnraummietrecht, Gewerberaummietrecht, Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Räumungsklage, Mieterhöhung, Kaution, Prüfung und Entwerfen von Mietverträgen, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung, Mietminderung, Fristen, Untervermietung, Wohngemeinschaft, Mietaufhebungsvereinbarung ...
Pachtverhältnisse über Grundstücke und Räume, Landpachtvertrag, Gestaltung und Prüfung von Pachtverträgen, Begründung, Beendigung, Verlängerung, Veränderung oder Fortsetzung von (Land-)Pachtverträgen, Fristen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bei Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks …
Unsere langjährigen Arbeitsschwerpunkte liegen in den folgenden Bereichen des Medizinrechts: Arzthaftungsrecht, Behandlungsfehler, Aufklärungsfehler, materieller Schadensersatz (Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflegekosten, Kostenerstattung, Unterhaltsausfallschaden), Schmerzensgeld, Patientenrechte, Schäden durch fehlerhafte Medizinprodukte, Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle der Ärztekammern, Einholung eines MDK-Gutachtens (MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkassen) ...
Die Anwaltskanzlei Kremer wurde im WirtschaftsWoche-Ranking 2019 im Rechtsgebiet „Medizinrecht“ als „TOP KANZLEI 2019“ ausgezeichnet und Rechtsanwalt Kremer ausdrücklich als Anwalt für Medizinrecht empfohlen. (WirtschaftsWoche v. 15.2.2019)
Rechtsanwalt Kremer ist der Frankfurter Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V.
Wir beraten und vertreten Sie bei Fragen und Konflikten in verschiedenen Bereichen der Privatversicherung,
wie zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, allgemeine Haftpflichtversicherung,
Gebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung ...
Wenn Sie einen gesundheitlichen Schaden durch ein fehlerhaftes Produkt erlitten haben oder den Verdacht haben, dass dies so sein könnte, dann können wir Ihnen weiterhelfen. Dies betrifft z.B. Schäden durch Arzneimittel und Medizinprodukte (wie Gelenk- oder Brustimplantate, Herzschrittmacher etc.), Holzschutzmittel, Nahrungsmittel, Putzmittel, aber auch alle anderen Produkte.
Wir haben umfangreiche Erfahrungen in der Durchführung von Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht sowie in Grundrechtsklageverfahren vor dem Hessischen Strafgerichtshof.